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Kostenübernahme2017-10-04T16:07:36+02:00

Jährlicher Anspruch auf Kostenübernahme für Echthaarperücke

Das Koblenzer Sozialgericht hat mit dem Urteil vom 30.11.2016 (Az.: S 9 KR 756/15, S9 KR 920/16) festgelegt, dass eine Frau mit totalem Haarausfall jährlich einen Anspruch auf eine Echthaarperücke hat, die von der Krankenkasse übernommen werden muss.

Krankenkasse lehnte Erstattung ab

Die Krankenkasse der Frau lehnte die Erstattung der zuvor gekauften Perücken ab, da sie die Auffassung vertritt, dass eine Perücke mehrere Jahre halten und getragen werden kann. Die Frau hat sich jedoch jedes Jahr eine neue Perücke gekauft, da die Perücken durch das tägliche Tragen nach etwa einem Jahr deutliche Verschleißspuren aufweisen. Laut der beklagten Krankenkasse sei eine Aufarbeitung der Perücke möglich, die das Tragen über mehrere Jahre gewährleiste. Das Gericht entschied jedoch, dass eine aufgearbeitete Perücke nur bedingt brauchbar sei.

Perücken lassen sich von spezialisiertem Personal aufarbeiten, sodass Träger länger von ihrer Perücke profitieren können. Je nach Haarqualität, beispielsweise ob es sich bei der Perücke um eine aus Kunst- oder Echthaar handelt. Eine Kunsthaarperücke hält bei richtiger Pflege etwa 6-8 Monate, eine Echthaarperücke ungefähr ein Jahr. Aufgearbeitete Perücken sind trotz richtiger Pflege selten erheblich länger haltbar, könnten aber gegebenenfalls als kurzfristiger Ersatz oder für sportliche Aktivitäten verwendet werden.

Jährliche Beschaffung einer Perücke muss von Krankenkasse übernommen werden

Die an totalem Haarausfall leidende Frau, die dauerhaft eine Perücke benötigt, hat dem Sozialgericht ihre etwa ein Jahr getragenen Perücken vorgelegt, welche zudem von einer sachverständigen Zeugin begutachtet wurden. Gemeinsam wurde entschieden, dass die jährliche Beschaffung einer Perücke gerechtfertigt war und dass das Tragen eines Kopftuchs keinen angemessenen Ersatz für jenen Zeitraum darstellt, in welchem die Perücke aufgearbeitet wird.

Trotz richtiger Pflege müssen die meisten Perücken nach ungefähr einem Jahr ersetzt werden.

Unser Tipp: Bleiben Sie hartnäckig!

Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse und verweisen Sie auf das beschlossene Urteil und Ihr Recht. Häufig müssen Betroffene mit Nachdruck auf Ihr Recht bestehen, um die Kostenübernahme durchsetzen zu können. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, hartnäckig zu sein – es lohnt sich!

Quellen:

http://www.rechtsindex.de/sozialrecht/5798-urteil-jaehrlicher-anspruch-auf-eine-echthaarperuecke

http://www.aachener-zeitung.de/ratgeber/recht/patientin-hat-jedes-jahr-anspruch-auf-neue-echthaarperuecke-1.1546406