Liebe Kunden,

aktuell sind die Entwicklungen in Deutschland sehr dynamisch.
Wir sind in dieser außergewöhnlichen Zeit weiterhin für Sie da und haben unsere Filialen für Sie geöffnet.
Selbstverständlich hat der Schutz unserer Kunden und Mitarbeiter/innen oberste Priorität, weshalb unsere Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen auf den offiziellen Empfehlungen und Regeln der Bundesregierung beruhen. Wir bitten Sie, die entsprechenden Maßnahmen, wie das Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung zu befolgen. Nutzen Sie bitte die in unseren Filialen bereitgestellten Desinfektionsmittel. Wir möchten Ihnen bereits jetzt ein großes DANKE für die Unterstützung, sowie Einhaltung der Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen aussprechen und freuen uns auf Ihren Besuch.

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Perücke auf Rezept2017-04-27T11:17:15+02:00

Perücke auf Rezept

Eine Perücke bedeutet den meisten Betroffenen ausgesprochen viel. Denn das eigene Haar ist Teil eines jeden Menschen. Wenn dieses plötzlich ausfällt oder ein persönlicher Schicksalsschlag den Verlust der Haare zur Folge hat, bricht für die meisten Menschen eine Welt zusammen. Sie fühlen sich unwohl, werden sich selbst in gewisser Weise fremd und spüren in jeder Situation die Blicke der Anderen. Zweithaar ist für Sie somit nicht nur eine moderne, stylische Zweitfrisur, sondern bietet Ihnen im Idealfall ein neues Lebensgefühl. Ob es eine Kunsthaar- oder Echthaarperücke werden soll, können Sie selbst entscheiden. Wir beraten Sie gerne telefonisch unter 0800 0003194 oder auch in einem unserer Studios und zeigen Ihnen die jeweiligen Vor- und Nachteile auf. Gerne können Sie sich vorab auf unseren Ratgeberseiten zu den Vor- und Nachteilen von Kunst- und Echthaarperücken informieren.

Hier geht es zum Ratgeber

Die ersten Schritte

Schritt 1: Arzt Ihres Vertrauens aufsuchen

Wenn Sie eine Perücke benötigen, ist der Arzt Ihr erster und wichtigster Ansprechpartner. Dieser berät Sie umfassend, stellt eine Diagnose und verschreibt Ihnen – wenn er dies als notwendig erachtet – eine Perücke auf Rezept. Dabei können Sie sich entweder an den Facharzt oder Ihren Hausarzt wenden. Bedenken Sie zudem, dass es auch von dem jeweiligen Arzt abhängen kann, ob Sie ein Rezept für eine Perücke erhalten und welche Faktoren – beispielsweise etwaige Allergien – auf diesem berücksichtigt werden. In den meisten Fällen hebt der Arzt die therapeutische Wirkung einer Perücke hervor und stellt dem Patienten das gewünschte Rezept aus. Damit haben Sie den ersten und wichtigsten Schritt, der auch Überwindung kostet, getan.

Schritt 2: Perücke aussuchen und Rezept einreichen

Besuchen Sie uns in einem unserer Studios oder suchen Sie sich auf www.peruecken24.de Ihre Wunschperücke aus. Als Vertragspartner aller Krankenkassen können wir Ihnen einen besonderen Service bieten, denn wir übernehmen die komplette Abwicklung mit Ihrer Krankenkasse. Wir verfügen über eine große Auswahl an verschiedenen Damenperücken sowie attraktive Herrenperücken. Haben Sie sich für eine Perücke entschieden, reichen Sie uns das Rezept oder die Verordnung im Original und unterschrieben ein. Wir übernehmen für Sie die Abrechnung mit der Krankenkasse.

Krankenkassen: Zuzahlung oder komplette Übernahme der Kosten

In der Regel akzeptiert die Krankenkasse die Rezepte für Perücken ohne große Umstände. Es gilt jedoch zu berücksichtigen, dass die Kostenübernahme einer Perücke durch die Krankenkasse, von Kasse zu Kasse unterschiedlich ausfällt. Manche übernehmen den kompletten Betrag für die Perücke, viele Krankenkassen leisten für die Perücke nur eine Zuzahlung.
Diverse Faktoren beeinflussen die Höhe der Kostenübernahme der Perücke. Zum einen hängt dies davon ab, ob Sie eine Perücke aus Kunsthaar wählen oder ob es eine Echthaarperücke wird. Da eine Perücke aus Echthaar meist deutlich teurer ist, leisten die Krankenkassen von jenem Betrag oft nur Zuzahlung. Sollte Ihr Arzt jedoch eine Allergie gegen Kunsthaar diagnostizieren, sind Ihre Chancen auf eine höhere Zuzahlung oder gar auf eine Kostenübernahme wesentlich höher.

Tipp bei totalem Haarausfall:

Mit einem neuen Gerichtsurteil vom 30.11.2016 des Sozialgerichts Koblenz wurde beschlossen, dass Frauen mit totalem Haarausfall jährlich einen Anspruch auf eine Echthaarperücke haben. Diese muss dann komplett von der Krankenkasse übernommen werden.
Lesen Sie hier den vollständigen Artikel:

http://www.rechtsindex.de/sozialrecht/5798-urteil-jaehrlicher-anspruch-auf-eine-echthaarperuecke

Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.

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Echthaarperücken keine Angabe
Kunsthaarperücken 360,00€

alle Angaben ohne Gewähr.

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Bares Geld sparen.
Wenn Ihr Haarausfall medizinischer Natur ist, können Sie über den Haaersatz ein Rezept von Ihrem Arzt bekommen. Ihre Krankenkasse übernimmt einen nicht unerheblichen Teil Ihres Zweithaars. Welchen Betrag genau können Sie bei unserem Krankenkassenrecher sehen. Da wir Vertragpartner aller Krankenkassen sind, rechnen wir für Sie mit der Krankenkasse ab und erledigen so für Sie den Papierkram.